Befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Zurverfügungstellung von PKW-Abstell- und Garagenplätzen
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an einen Arbeitnehmer, der ein gültiges Parkpickerl besitzt, kein Sachbezug anzusetzen ist.
Rechnungsberichtigung bei Leistungen an Endverbraucher
Im Falle einer Kleinbetragsrechnung kann durch Schätzung ermittelt werden, für welchen Anteil der Rechnungen der Unternehmer, der in seinen Rechnungen zu Unrecht Mehrwertsteuer ausgewiesen hat, diese Steuer kraft Rechnungslegung schuldet.
Fahrtkosten des Vaters zum Besuch des Sohnes
Fahrtkosten eines in Österreich wohnhaften Vaters, der sein Kind regelmäßig aus Tschechien abholt und zurückbringt, stellen keine außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann, dar.
Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge
Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.
Mitarbeiterrabatte auch für ehemalige Arbeitnehmer steuerfrei
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass auch ehemaligen Arbeitnehmern die Einkommensteuerbefreiung im Zusammenhang mit Mitarbeiterrabatten gewährt werden kann.
Überprüfung von Subunternehmern
Unternehmer sollten insbesondere neue Geschäftspartner gut überprüfen. Dabei helfen verschiedene behördliche Plattformen und Datenbanken, aber auch Internetrecherchen.
Künstliche Intelligenz im Einsatz der Finanz
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) hilft dem Finanzamt, Steuermehreinnahmen zu erzielen. Im Jahr 2024 konnte die Behörde durch den Einsatz modernster Analysemethoden rund 354 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen lukrieren.
Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025
Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen.








